Beratung nach sbgg (selbstbestimmungsgesetz)

Im SBGG ist keine verpflichtende Beratung mit Beratungsschein vorgesehen oder gar in Ansätzen geregelt. Dennoch müssen  Minderjährige ab 14 Jahren  versichern, dass sie entsprechend beraten sind. Wenn du eine persönliche Beratung suchst, kannst du dich über den Butto an uns wenden und einen persönlichen Termin für eine Beratung zur Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens ausmachen. Die Beratung kann in unseren Räumen in Halle (Saale), Mobil oder via Videocall stattfinden.

Wen beraten wir:

  • Wir beraten vordergründig Alle Personen bis 27 Jahre, die ihren
    Geschlechtseintrag und/oder Vornamen nach dem SBGG ändern wollen

  • § 3 Abs. 1- wir beraten 14 bis 18 jährige, die bei der Erklärung versichern müssen, dass sie beraten sind

  • § 3 Abs. 2 – wir beraten unter 14 jährige und über 18 jährige, die (selbst) keine Versicherung über eine Beratung abgeben müssen oder dürfen, dennoch eine Beratung wünschen

  • Zusätzlich beraten wir gesetzliche Vertreter*innen (Eltern, Personensorgeberechtigte, Vormund) die für die betreffende Person die Erklärung abgeben und dabei versichern müssen, dass sie beraten sind (§ 3 Abs. 2 und 3)

Eine Beratung für volljährige TIN* Menschen ist auch möglich, stellt aber keine „Pflicht“ dar, da ihr nicht versichern müsst, entsprechend beraten zu sein.

Wir können nur Beratungen für Personen aus Sachsen-Anhalt und Thüringen abieten.
 

Informationen zum sbgg

Über den Button erreichst du eine Seite, auf der Du mehrere Informationen zum SBGG und dessen Ablauf erhalten.
 
 
 
Hast Du weitere Fragen zum SBGG, kannst du dich gern via Mail unter: beratung(ät)lambda-mdl.de an uns wenden.
 

Dokumente / Vorlagen

Zur Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und Vornames, kannst du gern die Vorlage über den Button verwenden. Wenn du dieses Formular dann beim Standesamt abgibst, lege direkt eine Kopie deines Personalausweises bei.

Achtung: Das Formular ist nur für volljährige Personen nutzbar.

Über den Butto findest du das komplette Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) und kannst es somit nochmal nachlesen.

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Beratung nach Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)

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